Kritische Anmerkungen zu einigen Aspekten und Zielen
im Wiener Rot-Grünen Regierungsübereinkommen vom November 2010

WLAN-Ausbau als erklärtes Ziel – Glasfasernetz-Ausbau dagegen nur unverbindlicher Aspekt
 

1. Problematische Zielsetzung:

Kurz vor der Unterzeichnung des Rot-Grünen Abkommens zur neuen Wiener Koalitionsregierung wurde in den Medien gemeldet, „was Rot-Grün bei WLAN & Co. plant“.

http://orf.at/stories/2025247/2025145/ 13.11.2010

„Starker Nachholbedarf im Vergleich zu anderen Städten“ besteht laut [Grüner Wiener Gemeinderätin] Ringler im Bereich WLAN und Breitband. Im Koalitionsabkommen wurde festgehalten, dass es einen weiteren Ausbau von kostenlosen und leistungsfähigen WLAN-Hotspots an zentralen Knotenpunkten der Stadt geben soll.“

Demgegenüber ist festzuhalten:

Zufolge allen

- seriösen wissenschaftlichen Studien (sofern nicht von der Mobilfunk-Lobby finanziert oder gesponsert),
- Erfahrungen von Betroffenen und
- Bestätigungen von Umweltmedizinern

wäre ein solcher „weiterer Ausbau“ ein fataler Schritt in die diametral verkehrte Richtung.

Um diese Aussage mehr als hinreichend zu dokumentieren, wird nachstehend eine Fülle von einschlägigen Links angegeben.


Tatsächlich steht im „Rot-Grünen Regierungsübereinkommen“ im Wirtschafts-Kapitel Wien als Standort für Zukunftsbranchen (Seite 27):

Die Infrastruktur der Zukunft heißt „Breitband“. [...]
Als Wirtschaftsstandort von Welt wollen wir in Wien durch Kooperation mit privaten Partnern das Breitbandnetz weiter ausbauen mit speziellem Augenmerk auf Hot Spots (Neu Marx) oder neue Stadtentwicklungsgebiete (Aspern).

Ziel ist ein weiterer Ausbau des kostenlosen Zugangs zu leistungsfähigen
W-LAN-Hotspots an zentralen Knotenpunkten der Stadt."

Auf dieses formulierte Ziel wurde die in den Medien zitierte, bei den Koalitionsverhandlungen involvierte Grüne Gemeinderätin, Frau Mag. Marie Ringler, angesprochen.
Ihre offensichtlich ausweichende kurze Stellungnahme auf die Anfrage lautete:

"Tatsächlich findet sich im rot-grünen Koalitionsübereinkommen ein kurzer Passus zum Ausbau der Internet-Breitbandverbindungen in Wien. [...] Insbesondere werden wir als Grüne dabei den Aspekt des Ausbau der Glasfasernetze forcieren. Denn diese Technologie ist frei von den – von Ihnen durchaus zu Recht angesprochenen – möglichen problematischen „Nebenwirkungen“."

Das genaue Lesen dieser wohl nicht ganz absichtslos verschachtelten Formulierung macht deutlich, dass nicht der  A u s b a u  [sic!] der Glasfasernetze forciert werden soll, sondern dass nur der   A s p e k t  [sic!] des Ausbaus der Glasfasernetze“ zu forcieren beabsichtigt ist, und auch das nur seitens der Grünen – darin liegt wohl ein entscheidender Unterschied! Wer sich letztlich durchsetzen wird?   „Die aufgeregte Diskussion über die Kernenergie dürfte in Relation zu dem, was uns die Mobilfunknetze noch bescheren werden, nur ein laues Lüftchen gewesen sein.“
Wolfgang Boetsch (1994), ehemaliger bundesdeutscher Postminister

Mit anderen Worten:
Die Glasfasernetze sind in diesem Absatz des Wiener Regierungsübereinkommens nur als unverbindlicher „Aspekt erwähnt, nicht aber als definitives Ziel.
Ausdrücklich festgeschriebenes  Z i e l  ist vielmehr der  w e i t e r e  A u s b a u  d e r  W L A N - F u n k n e t z e. Das ist, worauf der Absatz hinausläuft (Schlusssatz), obwohl leider völlig verharmlost, aber immerhin für „möglich“ gehaltene   „N e b e n w i r k u n g e n“  [sic!] durch den WLAN-Ausbau zwar eingestanden, aber offenbar in Kauf genommen werden.
Im Klartext: Die Wirtschaft geht der Gesundheit vor.

S o l l   s o   d a s   V o r s o r g e p r i n z i p   z u m   S c h u t z   d e r   B e v ö l k e r u n g   a u s s e h e n ...?

Tatsächlich widerspricht dieses Ziel den festgeschriebenen Zielen der Gemeinschaftsverträge der Europäischen Union.

Der heutige Stand wissenschaftlicher Ergebnisse im Gesamtbild erfordert zwingend die Anwendung des Vorsorgeprinzips laut EU-Recht.

Das vorrangige Ziel der EU-Umweltpolitik liegt ausdrücklich in der Erhaltung und dem Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität und dem Schutz der menschlichen Gesundheit und beruht auf den drei Grundsätzen des Vorsorgeprinzips, der Bekämpfung der Umweltbeeinträchtigungen vorrangig an ihrem Ursprung und dem Verursacherprinzip.

Daher kann das Ziel der Politik nicht die Ausweitung der elektromagnetischen Umweltbeeinträchtigungen sein sondern ausschließlich deren Reduzierung.

 

Ziele der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft  sind gem. Art. 174 Abs.1 EGV:

  • die Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität;
  • der Schutz der menschlichen Gesundheit;
  • die umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen;
  • die Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme.

Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt dabei nach Art. 174 Abs.2 UAbs.1 S.1 EGV auf ein hohes Schutzniveau ab, wobei die unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft berücksichtigt werden sollen, d.h. auch deren Leistungsfähigkeit.

Die Umweltpolitik der EG beruht auf drei Grundsätzen (Art. 174 Abs.2 UAbs.1 S.2 EGV):

  • Vorsorgeprinzip
  • Bekämpfung der Umweltbeeinträchtigungen vorrangig an ihrem Ursprung
  • Verursacherprinzip.

 

Europäische Umweltagentur (Presseinformation):
„Mobilfunk bringt Gesundheitsgefahr – Parallelen zu Asbest, Röntgenstrahlen, Rauchen, Blei-Belastung
http://strahlungsarme-telefone.esnord.de/media/content/gesundheitsrisiken/presseinformation_report_mainz_071031.pdf?XTCsid=d4755cf790f0109d5a600488c1b1001f

Europäische Umweltagentur fordert schärfere Grenzwerte für Mobilfunk
http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=2624450/1m51eoj/index.htm

WLAN – Das drahtlose „Überallnetzwerk“
http://www.hese-project.org/de/emf/Technik/Documents/WLAN_Virnich06.pdf

Exkurs:
Das
Positionspapier der Umweltanwaltschaften Österreichs zum Thema Mobilfunk und Gesundheit

(in Auszügen; wörtliche Zitate kursiv)

Zur Einleitung:
Im Jänner 2007 erstellten die Umweltanwaltschaften Österreichs ein 5seitiges Positionspapier zum Thema Mobilfunk und Gesundheit. Darin werden die Fehler und Versäumnisse des Gesetzgebers aufgezählt, in dessen Regelungsbereich der Schutz der Gesundheit vor den Auswirkungen elektromagnetischer Felder fällt, der jedoch in diesem Bereich „seine Verantwortung gegenüber der Bevölkerung nicht ausreichend wahrnimmt,“ allem voran „die Tatsache, dass es derzeit für die betroffenen Bürger keinerlei Mitspracherecht oder Informationspflicht bei der Aufstellung von Sendeanlagen gibt“ und dass diese nicht nur „ein Umweltproblem aus Sicht des Landschafts- und des vorsorgenden Gesundheitsschutzes“ sondern insbesondere „rechtlich unzureichend geregelt“ sind.
Als grober Verstoß gegen das in der EU vorgeschriebene Vorsorgeprinzip wird gewertet, „dass mit der flächendeckenden Einführung dieser neuen Technologie verabsäumt wurde, bereits im Vorfeld eine seriöse Risikoforschung über mögliche gesundheitliche Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung durchzuführen.“
Wessen Seite der Gesetzgeber begünstigt, wird unzweifelhaft bloßgestellt: „Der Gesetzgeber erleichtert den Netzbetreibern den Ausbau dadurch, dass er in den meisten Fällen keinerlei Genehmigungen für die Errichtung solcher Antennenanlagen, die oft bis zu 40 Meter hoch sind, einfordert.“
Nichtsdestoweniger wird festgehalten, dass „die Länder hier […] Regelungen aus der Sicht des Ortsbildschutzes, Landschaftsschutzes oder auf Grund statischer Belange im Rahmen der Bauordnung treffen“ können, es aber offensichtlich nicht tun.
Aus all diesen Gründen „verstärkt sich auch der Widerstand in vielen Teilen der betroffenen Bevölkerung, die eine Sendeanlage direkt vor ihrem Fenster oder auf dem Dach ihres Hauses nicht mehr hin nehmen will“, sodass „die Umweltanwaltschaften Österreichs immer wieder mit diesem Thema seitens der Bevölkerung, aber auch seitens der Lokalpolitik konfrontiert“ sind.
Deshalb hat die Wiener Umweltanwaltschaft „ein Gutachten zum Thema «Mögliche gesundheitliche Auswirkungen elektromagnetischer Felder im hochfrequenten Bereich des Mobilfunks und anderer drahtloser Funkdienste»“ in Auftrag gegeben, welches „von der Expertengruppe Medizin und Umweltschutz erstellt“ wurde. „Ziel des Gutachtens war, auf Grund der derzeitigen vorliegenden relevanten wissenschaftlichen Untersuchungen zu biologischen und gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder (HF-EMF) im Frequenzbereich des Mobilfunks, eine umweltmedizinische Beurteilung durchzuführen. Dieses Gutachten, einschließlich der in diesem Gutachten noch nicht berücksichtigten internationalen von der EU geförderten Reflex-Studie, sowie die Stellungnahme und Empfehlung des Obersten Sanitätsrates in Österreich, bilden die Grundlagen für die gemeinsame Position und Forderung der Umweltanwaltschaften Österreichs zum Thema Mobilfunk.“

Umweltmedizinische Bewertung
In der umweltmedizinischen Bewertung des Gutachtens wird festgehalten, dass „die derzeitigen Studien […] insgesamt ganz klar die biologische Wirkung derartiger Felder auch unterhalb der derzeitigen EU-Richtwerte [belegen].“ Dessen ungeachtet wird „meist davon ausgegangen, dass die Wirkungen verschiedener hochfrequenter Felder – unabhängig vom Frequenzbereich – gleich sind. Aber bereits die verschiedenen Mobilfunkstandards unterscheiden sich in wesentlichen Aspekten. Kaum Untersuchungen gibt es zur Exposition gegenüber Mobilfunkbasisstationen, deren Immissionen meistens wesentlich niedriger, aber dafür andauernd und langfristig sind – im Gegensatz zu den typischen höheren, aber nur kurzzeitigen Expositionen von Mobiltelefonen. Untersuchungen, die die Auswirkungen der Exposition von Handys betreffen, können daher nicht ohne Einschränkungen auf die Wirkungen von Mobilfunkbasisstationen übertragen werden. Angesichts der nachgewiesenen biologischen Effekte, der zahlreichen noch offenen Fragen und unter Berücksichtigung der derzeit schon vorliegenden epidemiologischen Befunde, der In-vitro-Studien und der kurzzeitexperimentellen Studien am Menschen, wird daher unter anderem von den wissenschaftlichen Autoren dieses für die Umweltanwaltschaften erstellten Gutachtens, vom Obersten Sanitätsrat sowie von der Ärztekammer ein vorsorgender Ansatz im Umgang mit dem Mobilfunk gefordert. Eine Minimierung der Belastung soweit wie nur irgendwie erzielbar ist anzustreben. Eine deutliche Absenkung der EU-Richtwerte wird gefordert.
Im Gutachten der Expertengruppe Medizin und Umweltschutz kommen die Autoren auf Grund der derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Studien zu einer vorläufigen Abschätzung eines NOAEL (das ist jene Höhe der Immission, bei der bezogen auf den Organismus keine Einwirkungen oder Effekte mehr festgestellt werden können) für die Leistungsflussdichte von 6-11 mW/m². Das gilt für einen Frequenzbereich von 900 bis 2100 MHz.“

Hier sind wir an dem Punkt angelangt, wo die Gemeinde Wien die „IST“-Festlegung (siehe unten stehende Anmerkung im Kleindruck) nicht einhält: „In Wien ist […] ein Richtwert von 10mW/m² je Standort einzuhalten“ (!), zumal dieser Wert inzwischen durch eine Fülle weiterer Forschungen und Studien bereits viel zu hoch anzusehen ist und das gegenständliche Positionspapier selber festhält (siehe unten), dass „als Ergebnis einer internationalen Konferenz in Salzburg im Juni 2000 namhafte medizinische Wissenschaftler aus dem In- und Ausland in der gemeinsamen «Salzburger Resolution zu Mobilfunksendeanlagen» für die Summe ausschließlich der hochfrequenten gepulsten Immissionen von Mobilfunkanlagen einen Beurteilungswert von 1mW/m² [empfehlen]“, somit 1000µW/m², ein bescheidener Wert, bei dem gemäß dem Standard der Baubiologischen Messtechnik (SBM-2008) ohnedies bereits an der Grenze zur höchsten Gefährdungskategorie: „Extreme Auffälligkeit“ liegt.

Schlussfolgerung:
Die Schlussfolgerung der Umweltanwaltschaften Österreichs (2007) lautete:
„Seitens der Wissenschaft [werden] biologische Effekte im Niedrigdosisbereich von elektromagnetischen Feldern von GSM- Sendeanlagen als wissenschaftlich gesichert betrachtet. Andererseits besteht noch ein erhebliches Wissens- und somit Forschungsdefizit betreffend deren möglichen Wirkungsmechanismen und gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen. Auf Grund dieser äußerst unbefriedigenden Situation sind die Landesumweltanwaltschaften der Ansicht, dass unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips eine gesetzliche Regelung zu schaffen ist. Das Ziel muss sein, die Exposition der Bevölkerung möglichst gering zu halten.“

Forderungen der Umweltanwaltschaften Österreichs
Aus diesen festgestellten Sachverhalten leitete die Umweltanwaltschaften Österreichs in ihrem Positionspapier 2007 folgende Forderungen ab (es folgt der Volltext ohne Auslassungen, einschließlich der kleingedruckte Anmerkungstext):

Konkrete Forderungen:

Bei dieser Gelegenheit sei angemerkt, dass der Wert von 0,6 W/kg Körpergewicht gemäß neuesten Forschungen viel zu hoch ist. Der Medizinphysiker Ulrich Warnke (Universität des Saarlandes) berichtete 2004, dass durch hochfrequente elektromagnetische Schwingungen eine Hitze-Schock-Reaktion ausgelöst wird (Hitze-Schock- oder Stress-Proteine), die kausal mit der Onkogenese (Entstehung häufig böser Tumoren) verknüpft ist, und zwar auch bei nicht-thermischen, sehr niedrigen Intensitäten im Bereich 0,001 W/kg (DANIELLS et.al. 1998, DEPOMERAI et.al. 2000).

Aus messtechnischer Sicht ist festzuhalten, dass ein Monitoring mit unbeweglich installierten, ortsfesten Hochfrequenzmesssonden keine repräsentativen Ergebnisse bringen kann und daher ungeeignet ist. Es gilt in Fachkreisen als unumstritten, dass aussagekräftige Messwerte mit logarithmisch-periodischer oder horizontal-isotroper Antenne nur mittels sorgfältig durchgeführter Schwenkmethode zwecks Erfassung aller Polarisationsebenen und Einfallsrichtungen der immitierten Funkwellen erreicht werden. Und aufgrund der üblichen Konzentrationen (Hotspots) und Dekonzentrationen der HF-Leistungsflussdichten durch Reflexionen, Streuungen und Beugungen insbesondere im verbauten, städtischen Bereich ist die Streubreite der Immissionen nicht nur zeitlich stark schwankend sondern auch auf kleinstem Raum extrem variabel (bis in den Dezimeter-Bereich!).

Angesichts dieser seit Jahren vorliegenden Forderungen der Unweltanwaltschaften Österreichs aufgrund des umweltmedizinischen Gutachtens maßgeblicher Wissenschaftler drängen sich folgende Fragen auf:

Warum sind all diese Forderungen der Umweltanwaltschaften bis heute nicht umgesetzt bzw. in Angriff genommen worden?
Warum wird im Rot-Grünen-Regierungsübereinkommen der Eindruck erweckt, als seien hier völlig neue Forderungen aufgestellt worden (siehe nachfolgend Punkt 2)?

2. Begrüßenswerte Absichtserklärungen:

Demgegenüber sind im Text des Wiener Rot-Grünen Regierungsübereinkommens auch begrüßenswerte Absichtserklärungen zu finden wie:

„Wien wird sich für einen vollständigen Mobilfunk-Kataster im Rahmen des bereits bestehenden Katasters der Telekommunikationsbehörde einsetzen.

Die Wiener Umweltanwaltschaft wird ersucht, im Beschwerdefall unabhängige Messungen an Handymasten durchzuführen.“

Warum aber erst jetzt, wenn dies bereits seit bald vier Jahren ausdrückliche Forderungen der Umweltanwaltschaften Österreichs sind (siehe oben)?
Diesem Text ist allerdings (unter der Überschrift „Mobilfunk – Wienweiter Kataster“, Seite 70) folgende Vorbemerkung vorangestellt:

„Die Kompetenz in Sachen Mobilfunkanlagen und auch der Grenzwerte liegt in der Kompetenz des Bundes.“

Das klingt, wie wenn dieser ohnedies allseits bekannte Sachverhalt als vorauseilende „Entschuldigung“ dazu dienen sollte, dass ein Bundesland keine Möglichkeit zur Eindämmung von Emissionen aus MF-Anlagen wie auch zur Aufklärung über deren Risiken für die Bevölkerung hätte. Wie jedoch das Beispiel und Vorbild des „Salzburger Modells“ zeigt, ist das falsch. Das Land hat sehr wohl eine Reihe von Möglichkeiten!

Und vor allem: Der seit den 1990ern im Amt befindliche Wiener Bürgermeister und Landeshauptmann gilt übereinstimmend als einer der mächtigsten und einflussreichsten Politiker Österreichs und seiner Partei und auch und gerade als politischer Mentor des gegenwärtig (2010/11) regierenden Bundeskanzlers. Daher stellt sich die naheliegende Frage:

Warum hat die in Wien an der Macht befindliche politische Elite nicht schon bisher ihren Einfluss auf die Bundespolitik dahingehend ausgeübt, damit endlich die vielfach geforderten gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, die den Forderungen der Umweltanwaltschaft und den verbindlich geltenden supranationalen Rahmenbedingungen der EU entsprechen (siehe oben)?

Bezüglich der nun im Wiener Regierungsübereinkommen in Aussicht gestellten „unabhängigen Messungen an Handymasten“ ist an die nur allzu berechtigte Kritik des Penzinger Mandatars der Grünen zu erinnern, Wolfgang Krisch, an der bisherigen Praxis, bezugnehmend auf das seinerzeitige Zugeständnis der Stadt Wien zugunsten eines maximalen Emissionswerts („Grenzwerts“) von 10.000 µW/m² bei MF-Sendemasten auf Gebäuden der Wiener Verwaltung:

„Ich halte den Grenzwert [Anm.: gemeint ist die vorgebliche Selbstbeschränkung auf 10 mW/m² bzw. 10.000 µW/m²] ohnehin für einen glatten Schwindel, seit mir bestätigt wurde, dass die tatsächliche Messung von derartigen Grenzwerten nur auf Antrag erfolgt, dass die Sendeleistung je nach Bedarf ferngesteuert verändert werden kann und zuletzt: Dass es in Wien zwei (2) derartige mobile Messgeräte geben soll, um die Sendeleistung von derartigen Anlagen tatsächlich zu überprüfen.“ (Schreiben vom 16.10.2008)

Hier muss sich in Wien tatsächlich Grundlegendes ändern, wenn man von Lebensqualität, Umweltschutz und „grüner“ werdender Stadt redet, und zwar insbesondere hinsichtlich der Herabsetzung dieses (selbstbeschränkenden) „Grenzwerts“ hochfrequenter Leistungsflussdichte – als erstem Schritt – von 10.000 um mindestens eine Zehnerpotenz auf maximal 1000 µW/m², und zwar nicht „pro Sender“ (Basisstation) sondern für die Summe aller Anlagen pro Gebäudekomplex entsprechend dem Salzburger Modell“!

Wir, die vernetzten Bürgerinitiativen gegen das Überhandnehmen der elektromagnetischen Umweltverschmutzung durch alle Arten von Mobilfunk (einschl. WLAN), werden die zukünftige Wien-Politik der Grünen unter anderem daran messen, wie engagiert sich „Wien“ für einen seitens der Betreiber verpflichtend (!) lückenlos und vollständig zu führenden, dringend notwendigen Senderkataster einsetzen wird (einschl. Hauptstrahlrichtung, Nebenkeulen, Antennenabstrahlcharakteristiken und Antennengewinn), allen Widerständen der Lobbies wie dem FMK und deren wissenschaftlichen (WBF!) und politischen (BMVIT!) Steigbügelhalter zum Trotz.

(Sehr entlarvend, nicht nur hinsichtlich des WBF, siehe:
Grenzwertige Handystrahlung: Debatte um mögliche Nebenwirkungen des Mobilfunks und:
Rufunterdrückung.)

In diesem Zusammenhang ist auch der Baumschutz zu betonen: Unter der Überschrift „Grünräume, Naturschutz und Landwirtschaft. Grünräume/Parks“ auf Seite 70 heißt es im „Rot-Grünen Regierungsübereinkommen“:

„Ein weiterer wichtiger Faktor in Sachen Grünraum ist der strenge Schutz der Bäume, der in Wien durch das Baumschutzgesetz garantiert ist. Im Laufe der Legislaturperiode soll gemeinsam überprüft werden, ob eine Notwendigkeit gegeben ist, das Baumschutzgesetz zu novellieren.“

Hoffentlich haben sich die offensichtlichen Wald- und Baumschäden durch Elektromagnetismus, insbesondere durch Mobilfunkimmissionen im öffentlichen Raum, herumgesprochen!

Siehe: „Mobilfunk und Bäume – Baumschäden durch Hochfrequenzbelastungen“ und
Beiträge von Dr.-Ing. Dipl.-Phys. Volker Schorpp.

Mehr Mobilfunkbelastungen im öffentlichen Raum, sei es durch vermehrte WLAN-Access-Points oder durch ständig höhere Strahlungsleistungen von Gebäuden unter anderem der Wiener Verwaltung, bedeuten weniger Grün und nicht „mehr Grün“! Daher ist mit Rücksicht auf den Baumschutz ein Monitoring des Einflusses von MF-Strahlung auf den Wiener Baumbestand dringend einzufordern!

(Dokumentation von dramatisch zunehmenden Baumkronen-Inhomogenitäten, z.B. durch Hauptstrahlrichtungen von Sektorantennen)

Nicht zuletzt deshalb ist es ein Gebot der Stunde, seitens der Wiener Politik alles erdenklich Mögliche zu unternehmen, um Immissionsreduzierungen zu erreichen, insbesondere im Bereich und Umkreis von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Studenten- und Altenwohnheimen und dergleichen.

Die engagierten Umweltschützer werden wohl genau darauf achten, wie ernstlich und entschlossen auch folgende begrüßenswerte Absichtserklärung umgesetzt werden wird („Demokratie und Umweltschutz“, Seite 72):

„Der Naturschutzbeirat heißt künftig Umwelt- und Naturschutzbeirat. Künftig sollen in ihm auch verstärkt Umwelt- und Naturschutz-NGOs vertreten sein.

Bei der Bestellung der Wiener Umweltanwaltschaft als weisungsungebundene [sic!] Anlaufstelle für Interessen des Umweltschutzes gibt es ein ExpertInnen-Hearing mit aktiver Teilnahme der NGOs.“

Schließlich ist der unter „Mehr Partizipation und Mitbestimmung in Wien“ (Seite 24) vorgestellte Punkt dick zu unterstreichen:

„Für die Weiterentwicklung der direkten und partizipativen Demokratie in Wien wird eine Enquete und in Fortsetzung ein regelmäßiger „Runder Tisch“ unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher AkteurInnen eingerichtet.“

Diese Beteiligungsmöglichkeit „zivilgesellschaftlicher AkteurInnen“ muss auch und besonders hinsichtlich der Problematik elektromagnetischer Umweltverschmutzung im öffentlichen Raum eingerichtet werden.

Exkurs:
Soll das der grüne Ausblick sein?

Mobiles Breitband ist sehr stark im Zunehmen. Die Steigerung des Breitbandzugangs über Mobilfunk im EU-Durchschnitt im Vergleich zum Vorjahr beträgt 45 Prozent. In Österreich surfen schon 17 von 100 Einwohnern mobil (Stand gegen Ende 2010). Das Land findet sich damit auf Platz zwei hinter Finnland mit 21,5 mobilen Anschlüssen pro 100 Einwohner.

Der Mobilfunkindustrie liegt daran, sich neue Märkte zu erschließen und „Bedürfnisse“ zu schaffen, die es bislang noch gar nicht gegeben hat, um ihre gigantischen Umsatzsteigerungen weiter zu treiben. Dazu werden auch die Zielgruppen immer jünger – Jugendliche und nun auch Kinder. Kleinkinder werden mental mittels Spielzeughandys auf die „Selbstverständlichkeit“ allgegenwärtiger mobiler Kommunikation vorbereitet.

Es geht schon lange nicht mehr nur um simple Handy-Telefonate. Denn um bloß den mobilen Telefonverkehr aufrecht zu erhalten, sind weder die abgestrahlten hohen Leistungsflussdichten erforderlich noch die Entwicklung immer leistungsfähigerer Technologien auf Basis immer höherer und damit energiereicherer Trägerfrequenzen im Mikrowellenbereich. Vielmehr geht es darum, auch die Angebote der Unterhaltungsbranche jederzeit mobil verfügbar zu machen, HD-TV und Video-on-Demand. Um aber diese ausreichend bedienen zu können, ist immer schnelleres Internet notwendig. Ein Drittel der EU-Bürger surft bereits mit mehr als zehn Mbit/s.

Zusammen mit der laufenden Verdichtung des WLAN-Netzes durch Access-Points in der Öffentlichkeit bedeutet das einen hochriskanten Feldversuch an der gesamten Bevölkerung ohne deren konkrete Aufklärung mittels anhaltend dichter werdender elektromagnetischer Flüsse, unterschiedslos an Jung und Alt, an Kindern wie an Elektrosensiblen, zwangsbeglückend auch für Nichtuser und die vielen Bürgerinnen und Bürger, die ein abgeschaltetes Handy allenfalls für den Notfall mit sich führen.

Um all diese und noch viel erfindungsreichere Anwendungen zu ermöglichen, sind immer neue Multimedia- und Alleskönner-Handys nötig, für die immer mehr der begehrten Rohstoffe wie etwa die Seltenen Erden benötigt werden. In Handys finden sich laut Bernd Lötsch, Ex-Chef des Naturhistorischen Museums, bis zu 60 Rohstoffe, die großteils im Kongo brutal und mit Hilfe von Kinderarbeit abgebaut werden. Dahinter stecken mafiose und terroristische Praktiken, die Rebellenkriege finanzieren. Somit unterstützt der ständig neue Handykauf Ressourcenkriege, Vertreibung indigener Bevölkerung, Ausweitung sozialer Missstände und Schädigung der Tier- und Pflanzenwelt.

Soll das der grüne Ausblick sein?

Hinweis:

Sehenswert, wohin die Entwicklung in naher Zukunft offenbar führt:
„Wahnsinn Handy“, eine 45-Minuten-3sat-Dokumentation: Teil 1/3, Teil 2/3 und Teil 3/3.

Zusammenfassung:

Der besorgniserregende Anstieg der von hochkarätigen Medizinphysikern (U. Warnke, L.v. Klitzing, um nur zwei der renommiertesten zu nennen) dokumentierten Gesundheitsschäden in der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder (EMF) bis hin zur Elektrosensibilität (Fallbeispiel siehe unten: taz-Bericht) zeigt, dass die  R e d u k t i o n  elektromagnetischer Felder ein Gebot der Stunde ist, und nicht deren Ausweitung im öffentlichen Raum!

Es wird sich zeigen, ob aufgrund der dramatischen Faktenlage die Wiener Entscheidungsträger bereit sind, hinsichtlich ihrer Prioritätensetzung eine grundlegende Kehrtwende zu vollziehen.

  Welche Grenzwerte setzt ÖKO-TEST?
ÖKO-TEST setzt für die Strahlungsstärke eine vorbeugende Abwertungsgrenze von 100 µW/m².
Warum bewertet ÖKO-TEST so viel strenger als der Gesetzgeber? ÖKO-TEST ist dem vorbeugenden Verbraucherschutz verpflichtet. Beim Thema Elektrosmog heißt das:
Wir setzen – auf Basis wissenschaftlicher Untersuchungen – auf Vorsorgewerte, um biologische Effekte elektromagnetischer Strahlung auch bei Langzeiteinwirkung und mehreren Emissionsquellen zu vermeiden.

 

Anhang: Nachweise und Dokumentation (eine Auswahl aus der Überfülle an Fakten)

„Reizthema Mobil- und Kommunikationsfunk aus gesundheitlicher Sicht" von Ulrich Warnke, Universität des Saarlandes
http://www.bund-rlp.de/fileadmin/bundgruppen/bundrlp/Publikationen/Tagungsbaende/Mobilfunksymposium/3._Mobilfunksymposium/warnke_reizthema..._230kb.pdf

„Nicht-thermaler Hitzeschock, Auswirkung von Mikrowellen" von Prof. Dr. Guido Zimmer
http://www.bund-rlp.de/fileadmin/bundgruppen/bundrlp/Publikationen/Tagungsbaende/Mobilfunksymposium/3._Mobilfunksymposium/zimmer_nicht-thermalerhitzeschock_255kb.pdf

Zitate speziell zum Thema WLAN (Langfassung, 12 Seiten)
http://www.maes.de/9WLAN/9ZITATEWLAN.PDF
(dzt. nicht verfügbar)

Zitate speziell zum Thema WLAN (Kurzfassung, 4 Seiten)
http://www.maes.de/11ZITATE/ZITATE-WLANkurz.PDF
(dzt. nicht verfügbar)

„Surfen mit WLAN: Die kabellose Bestrahlung“
http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1022602/Surfen_mit_WLAN_Die_kabellose_Bestrahlung

Vortragsfolien [pdf ca. 2,8 MB]:

Technische EMF – Kurzfristig umsetzbare Forderungen an den Gesetzgeber
Vortrag auf der ersten Arbeitstagung der Kompetenzinitiative e.V. vom 07. - 10.10.2009

Bürger vor Gesundheitsschäden schützen :
Bürgerinitiativen fordern von Oberbürgermeister vorsorgenden Umweltschutz, insbesondere im Immissionsschutz vor Mobilfunkbelastungen
http://www.schwaebische.de/lokales/region-ostalb_artikel,-Buerger-vor-Gesundheitsschaeden-schuetzen-_arid,1891765.html

Mobilfunk und Menschenrechte:
http://www.menschenrechte.ac.at/pages/mobilfunk_publ.htm

Prof. Norbert Leitgeb und verharmlosende Darstellungen zur Handystrahlung
http://www.mikrowellensmog.info/Verharmloser.html (dzt. nicht verfügbar)

Schwerwiegende Mängel der im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr (BM:WV) durchgeführten Studie: ‚Exposition der Allgemeinbevölkerung durch hochfrequente elektromagnetische Felder – Plausibilität der gesundheitlichen Unbedenklichkeit’
http://www.gau.de/dokumente/031121_Kundi_etal._Kritik_an_Studie.pdf

Fehlinterpretationen epidemiologischer Studien zu Mobilfunk und Krebs. Von Prof. Dr. Michael Kundi
http://www.diagnose-funk.org/downloads/emfmonitor20082kundi.pdf

Kommentar von Dr. George Carlo zur „Dänischen Studie“ Schüz et al. 2006 (englisch)
http://www.diagnose-funk.org/downloads/carloomeganews20061206.pdf

Tricks der Bioelectromagnetics-Forschung: Wie Elektrosensible zum Phantom verkümmern
http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_07/kuhn_IV/kuhn_iv.html

Gefälschte Umfragen: Ex-Mitarbeiterinnen erzählen von ihrer Arbeit für Demoscope
«Ich habe fast täglich Interviews fälschen müssen»

http://www.diagnose-funk.org/downloads/ktippnr.920082.pdf

Mobilfunk: Staatsregierung zwingt Gesundheitsämter zu gesetzeswidrigem Verhalten:
Bayrische Gesundheitsämter und Amtsärzte haben Anweisung, mobilfunkbedingte Schädigungen zu ignorieren
http://www.der-mast-muss-weg.de/pdf/aktuell/Gesundheitsamter_Bayern_080181.pdf

Immobilien verlieren an WertGravierender Wertverlust durch Mobilfunk in Innerortslagen
http://www.schwaebische.de/lokales/sigmaringen/sigmaringen_artikel,-Immobilien-verlieren-an-Wert-_arid,4044973.html

Ärzte machen mobil gegen Mobilfunk
http://www.schwaebische.de/archiv_artikel,-Aerzte-machen-mobil-gegen-Mobilfunk-_arid,1683828.html

taz-Bericht zum Thema Elektrosensibilität:

„Anti-Strahlungs-Aktivistin verurteilt“ – sie verhinderte die Wiedereinschaltung eines Funkmasts für ihren elektrosensiblen Freund und wurde deswegen verurteilt.

Bericht der Salzburger Nachrichten vom 09.12.2008:

Fachhochschule Salzburg, Fachrichtung Informatik:
„Internetsurfen über WLAN-Funk könnte Herz beeinflussen“

Download [524 KB, 10 Seiten]:

Zusammenfassung zum AUVA-Forschungsbericht, Ausgabe 21.07.2009
Nicht-thermische Wirkungen von Mobilfunkstrahlung bestätigt – Grenzwerte in Frage gestellt – Vorsorge gefordert:

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) hat 2009 ihren Forschungsbericht zur GESUNDHEITSGEFÄHRDUNG durch MOBILFUNKSTRAHLUNG vorgelegt.

Die Studie weist drei unterschiedliche nicht-thermische Effekte durch Mobilfunkstrahlung nach:
Die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks (Mikrowellen) beeinflussen:
(1) das Zentralnervensystem (Gehirn),
(2) das Immunsystem und
(3) die Proteinsynthesen.

Download des gesamten AUVA-Forschungsberichts im Original „Report Nr. 47, 2009 “ [5163 KB, 175 Seiten]:

Untersuchung athermischer Wirkungen elektromagnetischer Felder im Mobilfunkbereich (ATHEM)

Interphone-Studie: 10 Millionen Euro für ein zensiertes Ergebnis. Massive methodische Mängel – Risiko beim Mobiltelefonieren bleibt bestehen
http://www.diagnose-funk.org/assets/df_brennpunkt_interphone.pdf

Gefährliche Handystrahlen? Ärzte fordern Schutz der Kinder (Link nicht anklicken, sondern abkopieren und in Weblink-Zeile einsetzen!)
http://www.medizinpopulaer.at/archiv/leben-arbeiten/details/article/aerzte-fordern-schutz-der-kinder-vor-handystrahlen.html

Wissenschaft bestätigt Mobilfunk-Schäden – Liste von wissenschaftlichen Studien
http://www.fotoleenders.be/page0/files/referenties.pdf
http://www.mobilfunkstudien.org/downloads/df_studienliste_referenzen.pdf

Wussten Sie, wenn Sie sich per Notebook oder PC in eine WLAN* Computer-Funkverbindung [...]?
http://www.buergerwelle-schweiz.org/fileadmin/user_upload/buergerwelle-schweiz/Mobilfunk/MF_11.06_WLAN_Merkblatt_01.pdf

Lehrer wollen Schüler vor WLAN-Strahlung schützen – Gesundheit der Kinder wird unnötig aufs Spiel gesetzt
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=080730002

Schädigungen des Menschen durch Hochfrequenzsender sind seit Jahrzehnten ‚Stand des Wissens’
http://www.hese-project.org/de/emf/WissenschaftForschung/Warnke_Dr.%20rer.%20nat._Ulrich/20050219_VortragDrWarnke.pdf

Pressemitteilung der BioInitiative Working Group: Schwerwiegende Bedenken bezüglich Schädigung der öffentlichen Gesundheit durch Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF) von Hochspannungsleitungen und Mobiltelefonen
http://www.buergerwelle-schweiz.org/fileadmin/user_upload/buergerwelle-schweiz/Mobilfunk/MF_09.07_BioInitiative.pdf

Die Medienberichterstattung über die Strahlungsbelastung durch WLAN und DECT-Telefone verharmlost die Gesundheitsgefährdung
http://www.kompetenzinitiative.de/downloads/wlanbikommentarmscan.pdf

Die französische Nationalbibliothek verzichtet auf WLAN
http://www.diagnose-funk.ch/technik/wlan/franz-nationalbibliothek-verzichtet-auf-wlan.php

Zitat:

"Beim Bundesamt für Strahlenschutz wird immer betont, es gäbe keine Anhaltspunkte, dass Mobilfunkstrahlung gesundheitsschädlich ist. Keiner macht sich die Mühe, vorliegende Studien gründlich zu analysieren. Stattdessen argumentiert man mit Gegenstudien, die scheinbar zu den Gutachten der Kritiker im Widerspruch stehen. Bei uns ist die Lobby der Netzbetreiber wohl zu mächtig."

Prof. Dr. Günter Käs, Radar- und Mikrowellenexperte der Bundeswehruniversität Neubiberg/München in einem Interview mit der Rheinischen Post (22. Februar 2002)

Arbeitsgruppe WLAN-Infrastruktur, Kritik – wenn auch sehr vorsichtig formuliert – aus dem „Gutachten zur EMVU-Belastung durch das WLAN“:

Verfasser: nova-Institut für Ökologie und Innovation, EMF-Abteilung
Goldenbergstr. 2, 50354 Hürth, 0221 / 9415977, EMF@nova-Institut.de

(Überschrift, Seite 24:)

Wissenschaftliche Grundlage der in den nova-Gutachten herangezogenen Grenz- und Vorsorgewerte hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung

Seite 25:

„2. Athermische Effekte als Grundlage der nova-Vorsorgewertempfehlungen:

„Viele Wissenschaftler bezweifeln […], dass der Erwärmungseffekt der einzige biologisch relevante Effekt nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung ist. […] Ebenso ist […] keineswegs eindeutig, dass athermische Effekte nicht gesundheitsgefährdend sind. Vorsorgender Gesundheitsschutz ist daher dringend angeraten, vor allem auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit, wo der sorglose Umgang mit als harmlos geltenden Substanzen zu verheerenden Folgen geführt hat, wie z.B. der Einsatz von Holzschutzmitteln, Asbest, FCKW, etc.). Unverständlich erscheint daher die Einschätzung der Strahlenschutzkommission, die die Festsetzung ihrer allein auf thermischen Effekten beruhenden Grenzwerte damit begründet, dass die vielen ernstzunehmenden Untersuchungen (z.B. aus Zellexperimenten, Schlaflaboruntersuchungen, usw. ) so komplex seien, "...die aufgezeigten Wirkungen so wenig gesichert... und die Relevanz für die Gesundheit des Menschen so unsicher ..., dass es unmöglich ist, diese Gesamtheit an Daten als Grundlage für die Festsetzung von Grenzwerten für die Exposition des Menschen heranzuziehen....".

Bei dem momentanen noch unsicheren wissenschaftlichen Erkenntnisstand erscheint es dem nova-Institut nicht angeraten, sich bei der Einschätzung der Wirkung nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung ausschließlich auf thermische Effekte zu stützen.“

Sehenswert:

Der Handykrieg 1/3
Dr. Carlo forschte in den USA von 1993 bis 1999 mit einem Budget von 28,5 Mio. Dollar ausgestattet für die Mobilfunkindustrie. Doch nachdem die Ergebnisse nicht für eine erwartete Unbedenklichkeit sprechen, lässt ihn die Mobilfunkindustrie fallen.
Um Verbraucher auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen, arbeitet Dr. Carlo nun unabhängig und agiert zugleich als Sachverständiger für aktuell laufende gerichtliche Auseinandersetzungen zum Thema „Gehirntumore durch Handynutzung“ in den USA.
http://www.youtube.com/watch?v=SzF2ngMPq0c

Der Handykrieg 2/3
http://www.youtube.com/watch?v=_s0Unu82zVs

Der Handykrieg 3/3
http://www.youtube.com/watch?v=l__cWtfkvZM&feature=related

 

The Dangers of WiFi in Schools [Erklärung: WiFi = WLAN bzw. W-LAN, sinngemäß auf deutsch: drahtlose Telekommunikation]

http://www.youtube.com/watch?v=YKyL_brkY5U&feature=player_embedded

 

Dangers of Open WiFi

http://www.youtube.com/watch?v=Zeleyvlc3DY&feature=related

 

WiFi in Schools Wireless Frequency in Schools

http://www.youtube.com/watch?v=Av9zOiIYlus&feature=related

 

Cell Phones and WiFi Dangers Part 1 of 7

http://www.youtube.com/watch?v=GJmDXjrc52Q&feature=related

 

Cell Phones and WiFi Dangers Part 2 of 7

http://www.youtube.com/watch?v=ru5JJUsOeYQ&feature=related

 

Cell Phones and WiFi Dangers Part 3 of 7

http://www.youtube.com/watch?v=Z4OAZFibJKA&feature=related

 

Cell Phones and WiFi Dangers Part 4 of 7

http://www.youtube.com/watch?v=wl9BWrJAE44&feature=related

 

Cell Phones and WiFi Dangers Part 5 of 7

http://www.youtube.com/watch?v=fWWNCRz1eyw&feature=related

 

Cell Phones and WiFi Dangers Part 6 of 7

http://www.youtube.com/watch?v=wGE1dCcF4xU&feature=related

 

Cell Phones and WiFi Dangers Part 7 of 7

http://www.youtube.com/watch?v=bBMbWrmb3O0&feature=related

 

Panorama - Wi-fi a warning signal part 1

http://www.youtube.com/watch?v=IuNaDj6VLHw&feature=related

 

Panorama - Wi-fi a warning signal part 2

http://www.youtube.com/watch?v=aGplfEnWptk&feature=related

 

Panorama - Wi-fi a warning signal part 3

http://www.youtube.com/watch?v=-VqnPtq4GbU&feature=related